Kaufleute für Büromanagement

Voraussetzungen

  • Grundvoraussetzung für die duale Ausbildung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages im Beruf „Kaufmann/-frau für Büromanagement“.
  • Eine bestimmte schulische oder berufliche Voraussetzung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Verschiedenartige Vorkenntnisse sind vorstellbar und führen eventuell zu der Möglichkeit, die Ausbildung zu verkürzen.
  • 2012 besaßen über die Hälfte der Auszubildenden einen mittleren Bildungsabschluss und etwa ein Drittel die Allgemeine Hochschulreife.
  • Jugendliche (Personen unter 18 Jahren), die in das Berufsleben eintreten, dürfen nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur dann beschäftigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.
  • Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb. Ausbildungsbetriebe können Unternehmen aller Wirtschaftszweige sein.

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