Medizinische Fachangestellte
Voraussetzungen
Eine bestimmte Schulbildung als Ausbildungsvoraussetzung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In den Fachklassen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die einen Ausbildungsplatz zur Medizinischen Fachangestellten/zum Medizinischen Fachangestellten haben.
Vom Kleinkind bis zum alten Menschen hat jeder schon einmal Kontakt mit einer Arztpraxis gehabt, daher sollten interessierte Auszubildende
- mit jeder Patientengruppe gerne kommunizieren
- sich für medizinische und Fachkenntnisse interessieren
- die Fähigkeit haben, medizinische und kaufmännische Arbeitsabläufe zu planen, zu organisieren und durchzuführen
- gerne im Team arbeiten
- belastbar sein
- und bereit sein, selbständig zu arbeiten sowie sich regelmäßig weiterzubilden
Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch die jeweilige Ausbildungspraxis bzw. Ausbildungsstelle der Bundeswehr, der RWTH oder des Universitätsklinikums.