Medizinische Fachangestellte

Voraussetzungen

Eine bestimmte Schulbildung als Ausbildungsvoraussetzung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In den Fachklassen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die einen Ausbildungsplatz zur Medizinischen Fachangestellten/zum Medizinischen Fachangestellten haben.

Vom Kleinkind bis zum alten Menschen hat jeder schon einmal Kontakt mit einer Arztpraxis gehabt, daher sollten interessierte Auszubildende

  • mit jeder Patientengruppe gerne kommunizieren
  • sich für medizinische und Fachkenntnisse interessieren
  • die Fähigkeit haben, medizinische und kaufmännische Arbeitsabläufe zu planen, zu organisieren und durchzuführen
  • gerne im Team arbeiten
  • belastbar sein
  • und bereit sein, selbständig zu arbeiten sowie sich regelmäßig weiterzubilden

Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch die jeweilige Ausbildungspraxis bzw. Ausbildungsstelle der Bundeswehr, der RWTH oder des Universitätsklinikums.

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