Fachoberschule Klasse 13

FAQ

Ist das Abitur am Paul-Julius-Reuter-Berufskolleg ein „vollwertiges“ Abitur, ähnlich wie das Zentralabitur an den Gymnasien?

Uneingeschränkt ja, Schülerinnen und Schüler, die Kenntnisse in einer zweiten Fremd-sprache nachweisen, erhalten bei erfolgreichem Abschluss des Bildungsgangs FOS Klasse 13 die allgemeine Hochschulreife. Damit ist ein Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen möglich.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um in die FOS Klasse 13 aufgenommen zu werden?

Sie müssen die Fachhochschulreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen. Zu beachten ist, dass mindestens ein Bereich dem Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung zugeordnet werden kann.

Wie weise ich die zweite Fremdsprache nach?

1. Möglichkeit: Nachweis von Unterricht in der zweiten Fremdsprache in der Klasse 7- 10 im Sekundarbereich I durch beglaubigte Zeugniskopien

2. Möglichkeit: Nachweis von Unterricht in der zweiten Fremdsprache an einem Berufskolleg im Umfang von 320 Stunden mit der Abschlussnote ausreichend (Mindestanforderung).

Beispiel: Unterricht in der FOS Klasse 12 im Fach Niederländisch mit 4 Wochenstunden; bei 40 Schulwochen ergeben sich = 160 Std.. Weiterführung des Fachs Niederländisch mit 4 Wochenstunden in der FOS Klasse 13 = 160 Std., ergibt zusammen 320 Stunden.

3. Möglichkeit: Als Absolvent/in des Bildungsgangs Höhere Berufsfachschule für Fremd-sprachen (HBF) (Fremdsprachenassistent/in)  erfüllen Sie die Anforderungen an die zweite Fremdsprache in jedem Fall. Sie nehmen nicht am Niederländisch-Unterricht in der FOS Klasse 13 teil.

Es ist für Sie nicht möglich die 320 Stunden im Sekundarbereich II nachzuweisen:

4. Möglichkeit: Sie erwerben (außerhalb des regulären Unterrichts) ein Fremdsprachenzertifikat auf der Stufe II (B1) gemäß der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz. Diese Prüfungen (schriftlich und mündlich) finden im 2. Schulhalbjahr statt.

Alternativ dazu können Sie über die Bezirksregierung Köln eine, mindestens mit der Note ausreichend abgeschlossene, Ergänzungsprüfung ablegen.

Lohnt sich für mich der Besuch der FOS Klasse 13 auch ohne zweite Fremdsprache?

Ja, denn Sie erhalten bei erfolgreichem Abschluss die fachgebundene Hochschulreife, mit der Sie an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland einschlägige (Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche) Studiengänge studieren können.

Es besteht darüber hinaus für Sie die Möglichkeit, die Kenntnisse in einer zweiten Fremd-sprache zu einem späteren Zeitpunkt (nach Erhalt des Abschusses) nachzuweisen, um so die allgemeine Hochschulreife zu erhalten.

Ich habe keine zweijährige, einschlägige Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht. Kann ich diese Voraussetzung irgendwie anders erfüllen?

Ja, eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit kann die Berufsausbildung ersetzen.

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