Fachoberschule Klasse 13

Profil/Stundentafel

Der Bildungsgang vermittelt mit der Abiturprüfung am Ende des Schuljahres berufserfahrenen jungen Erwachsenen die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife, wenn keine zweite Fremdsprache im geforderten Umfang nachgewiesen werden kann.

Rahmenstundentafel FOS 13*

 

Jahresstunden

I. Berufsbezogener Lernbereich

Fächer des fachlichen Schwerpunktes:

  • Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen
  • Volkswirtschaftslehre
  • Wirtschaftsrecht

 


200

80

80

Mathematik

200

Chemie

80

Englisch

200

II. Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch

240

Gesellschaftslehre mit Geschichte 80

Religionslehre

40

Sport/Gesundheitsförderung

40

III. Differenzierungsbereich

Niederländisch

160

*Quelle: https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/uebersicht/index.html

Der Unterricht findet einjährig in Vollzeitform vormittags von Montags bis Freitags statt.

Die schriftliche Abiturprüfung wird in den Fächern Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen, Mathematik, Deutsch und Englisch abgelegt und hat einen Zeitumfang von jeweils 180 Minuten und ist nicht an das Zentralabitur angeschlossen.

Im Regierungsbezirk Köln wird der Bildungsgang FOS Klasse 13 in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung von drei Berufskollegs angeboten. Zwischen diesen Berufs-kollegs rotiert die Erstellung der Abiturvorschläge. Vorprüfungsausschüsse der Bezirks-regierung Köln überprüfen und genehmigen die Vorschläge.

 

Abschlüsse

Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife.

 

Hat die Schülerin oder der Schüler Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen, wird ihr oder ihm die allgemeine Hochschulreife zuerkannt. Die Kenntnisse können nachgewiesen werden durch:

  • einen durchgängigen Unterricht von mindestens vier Jahren in der Sekundarstufe I oder
  • Unterricht im Umfang von 320 Stunden und mindestens der Abschlussnote „ausreichend“  in der Sekundarstufe II (inklusive FOS 13) oder
  • Erwerb eines Fremdsprachenzertifikates auf der Stufe II (KMK-Zertifikat) oder
  • durch eine, mit der Note ausreichend, bestandene Ergänzungsprüfung nach Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife

 

Zukunftsperspektiven

  • Mit allgemeiner Hochschulreife: Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
  • Mit fachgebundener Hochschulreife: Berechtigung zum Studium an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland in den einschlägigen Studiengängen:
  • Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge einschließlich Wirtschaftsingenieurwesen, -informatik und –mathematik
  • Statistik
  • Rechts- und verwaltungswissenschaftliche Studiengänge
  • Verwaltung und Rechtspflege
  • Öffentliche Verwaltung
  • Wirtschaftsrecht
  • Medienrecht