Zahnmedizinische Fachangestellte

FAQ

Wo kann ich mich noch genauer über den Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte informieren?

Wichtige Informationen zu diesem Ausbildungsberuf findest du hier:

 

Wie finde ich einen Ausbildungsplatz?

 Die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) kannst du

  • in einer zahnärtzlichen Praxis,
  • in einer kieferchirugischen Praxis,
  • in einer kieferorthopädischen Praxis,
  • in einer zahnmedizinischen Abteilung der Uniklinik Aachen oder
  • in einer zahnmedizinischen Abteilung der Bundeswehr

absolvieren.

Neben einer aussagekräftigen Bewerbung ist es üblich im Rahmen eines Praktikums oder einiger Probetage den Ablauf in der Praxis kennenzulernen.

 

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?

Für die ZFA gibt es in Kammerbezirk Nordrhein keinen Tarifvertrag; die ZÄK Nordrhein empfiehlt zurzeit (Stand 2018) folgende Vergütung:

  • 1. Ausbildungsjahr: 615,00 €
  • 2. Ausbildungsjahr: 750,00 €
  • 3. Ausbildungsjahr: 890,00 €

 

Welche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es während und nach der Ausbildung? 

Bereits während der Ausbildung bietet das Karl-Häupl-Institut der Zahnärztekammer Nordrhein Fortbildungsmöglichkeiten; z. B.:

  • Erwerb des Röntgenscheins

Nach der Ausbildung kannst du dich u. a. über das System der "offenen Baustein Fortbildung“ (OBF) für die folgenden Berufsbezeichnungen weiterqualifizieren:

  • Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin/-assistent (ZMP)
  • Zahnmedizinische Fachassistentin/-assistent (ZMF)
  • Assistent/-in für zahnmedizinisches Praxismanagement (AZP)
  • Dentalhygieniker/-in (DH) 

Die Zahnärztekammer informiert ausführlich über die Zulassungsvoraussetzungen, die fachlichen Inhalte und finanzielle Förderungsmöglichkeiten der einzelnen Fortbildungsmaßnahmen; s. hierzu:

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