Zahnmedizinische Fachangestellte
Profil\Stundentafel
- Die gesamte Ausbildung dauert drei Jahre. Bei Vorliegen leistungsbezogener Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf zweieinhalb bzw. zwei Jahre möglich.
- Der Unterricht findet an zwei Tagen in der Woche statt: mittwochs i. d. R. ab 11:40 Uhr und an einem anderen Vormittag i. d. R. von 08:00 Uhr bis 13:10 Uhr.
- In der Berufsschule werden die für eine ZFA notwendigen Kompetenzen der 13 Lernfelder des Rahmenlehrplans in den sogenannten berufsbezogenen Bündlungsfächern unterrichtet:
- Zahnmedizinische Assistenz
- Leistungsabrechnung
- Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen
- Praxismanagement
- Datenverarbeitung
- Englische Kommunikation
- Neben dem berufsbezogenen Bereich werden folgende berufsübergreifende bzw. allgemeinbildende Fächer unterrichtet:
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
- Zusätzlich bietet das Paul-Julius-Reuter-Berufskolleg im Differenzierungsbereich folgende Angebote:
- Praktische Kommunikation
- weitere Fremdsprachenangebote wie z. B. Wirtschaftsrussisch, Wirtschaftsspanisch, Wirtschaftstürkisch
- Link zum Lehrplan
- Link zur Ausbildungsordnung
Lernfelder laut Rahmenlehrplan (vgl. Rahmenlehrplan ZFA)
Auszug aus der Stundentafel ZFA - Berufsbezogener Lernbereich -
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | Summe | |
Zahnmedizinische Assistenz | 120 | 20 - 40 | 80 | 220 - 240 |
Leistungsabrechnung | 40 | 60 | 80 | 180 |
Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen | 60 | 120 | 80 | 260 |
Praxismanagement | 60 | 40 - 60 | 40 | 140 - 160 |
Datenverarbeitung | 40 | 0 | 0 | 40 |
Fremdsprachliche Kommunikation | 0 | 0 - 40 | 0 - 40 | 40 - 80 |
Summe: | 320 | 280-320 | 280-320 | 880 - 960
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Prüfungen
- Die prüfungsrelevanten Bündelungsfächer sind: Zahnmedizinische Assistenz, Leistungsabrechnung, Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen und Praxismanagement
- Die Zwischenprüfung wird nach 1,5 Ausbildungsjahren, im Februar des zweiten Ausbildungsjahres schriftlich abgelegt. Die Teilnahme an dieser Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
- Die Ausbildung endet mit der Ablegung der Abschlussprüfung vor der Zahnärztekammer Nordrhein. Sie besteht aus einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung.
eingesetzte Schulbücher

Zahnmedizinische Assistenz

Leistungsabrechnung

Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen