Zahnmedizinische Fachangestellte
Voraussetzungen
- In den Fachklassen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die einen Ausbildungsplatz zur Zahnmedizinischen Fachangestellten/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten haben.
- Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch die Ausbildungspraxis bzw. Ausbildungsstelle der Bundeswehr oder Universität/Hochschule.
- Vom Kleinkind bis zum alten Menschen hat jeder schon einmal Kontakt mit einer Zahnarztpraxis gehabt, daher sollten interessierte Auszubildende
- mit jeder Patientengruppe gerne kommunizieren
- sich für zahnmedizinische Fachkenntnisse interessieren
- über manuelles Geschick verfügen
- Interesse am Umgang mit Technik mitbringen
- die Fähigkeit haben, zahnmedizinische und kaufmännische Arbeitsabläufe zu planen, zu organisieren und durchzuführen
- gerne im Team arbeiten
- belastbar sein
- und bereit sein, selbständig zu arbeiten sowie sich regelmäßig weiterzubilden
Eine bestimmte Schulbildung als Ausbildungsvoraussetzung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.