Zahnmedizinische Fachangestellte

Voraussetzungen

  • In den Fachklassen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die einen Ausbildungsplatz zur Zahnmedizinischen Fachangestellten/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten haben.
  • Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch die Ausbildungspraxis bzw. Ausbildungsstelle der Bundeswehr oder Universität/Hochschule.  
  • Vom Kleinkind bis zum alten Menschen hat jeder schon einmal Kontakt mit einer Zahnarztpraxis gehabt, daher sollten interessierte Auszubildende
    • mit jeder Patientengruppe gerne kommunizieren
    • sich für zahnmedizinische Fachkenntnisse interessieren
    • über manuelles Geschick verfügen
    • Interesse am Umgang mit Technik mitbringen
    • die Fähigkeit haben, zahnmedizinische und kaufmännische Arbeitsabläufe zu planen, zu organisieren und durchzuführen
    • gerne im Team arbeiten
    • belastbar sein
    • und bereit sein, selbständig zu arbeiten sowie sich regelmäßig weiterzubilden

Eine bestimmte Schulbildung als Ausbildungsvoraussetzung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

 

 

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